16 Apr.
OVG NRW zu Auskunftsanspruch gegenüber Bundesdatenschutzbeauftragten
Das OVG NRW (AZ: 5 B 1184/08) hat sich negativ zu Auskunftsansprüchen gegenüber dem BDSB geäussert. Inhaltlich ist die Entscheidung auf jeden Fall vertretbar. Aus der Entscheidung: Hinsichtlich der Frage 2. (Kooperation der Deutschen Telekom AG) hat das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen, sie müsse schon deshalb nicht beantwortet werden, weil damit lediglich die subjektive Einschätzung des Bundesbeauftragten erfragt werden solle. Zwar trifft der Einwand des Antragstellers zu, der Begr...