Aufnahmen bei Youtube zwecks Fahndung veröffentlichen: Zulässig?
Es entwickelt sich ein neuer Trend: Die Veröffentlichung von Aufnahmen, etwa einer Überwachungskamera, durch Privatpersonen, die sich erhoffen, Straftaten dadurch aufzuklären. Ich möchte hier offen überlegen, ob das zulässig ist.
Typisches Beispiel: Jemand begeht einen Ladendiebstahl, oder tankt ohne zu bezahlen, und der zuständige Geschäftsführer entscheidet, die Aufnahmen der Überwachungskamera z.B. bei Youtube einzustellen, um auf dem Weg die Identität des Aufgenommenen zu klären. Sicherlich ist es dabei auch ein Aspekt, den Betroffenen einem erhöhten Druck auszusetzen und sich ggfs. noch selbst zu stellen.
Hinweis: Ich versuche das Thema emotionslos anzugehen und erstelle hier bewusst kein rechtliches Gutachten, sondern stelle nur meine Überlegungen dar, um die Diskussion mit etwas Inhalt zu versehen. weiterlesen