06 Feb.
Aufnahmen bei Youtube zwecks Fahndung veröffentlichen: Zulässig?
Es entwickelt sich ein neuer Trend: Die Veröffentlichung von Aufnahmen, etwa einer Überwachungskamera, durch Privatpersonen, die sich erhoffen, Straftaten dadurch aufzuklären. Ich möchte hier offen überlegen, ob das zulässig ist. Typisches Beispiel: Jemand begeht einen Ladendiebstahl, oder tankt ohne zu bezahlen, und der zuständige Geschäftsführer entscheidet, die Aufnahmen der Überwachungskamera z.B. bei Youtube einzustellen, um auf dem Weg die Identität des Aufgenommenen zu klären. Siche...