22 Sep.
Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen durch Datenschutz begrenzt
Bei Beck liest man eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichtes, derzufolge die Vorlagepflicht von Kontoauszügen eingeschränkt wird: So dürfen die Empfängerdaten (nicht die Beträge) von ausgehenden Zahlungen geschwärzt werden: Dies betrifft aber nur die Ausgabenseite (Sollstellung) der Kontenbewegungen. Während die Einnahmen jeweils unbegrenzt aus den Kontoauszügen hervorgehen müssen, räumen die Regelungen des Sozialdatenschutzes (§ 67 X i.V. mit § 67 a I SGB X) dem Grundsicherungse...