16.07.2008
Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS
Folgend die Mitteilung des BGH zum heute gesprochenen Urteil hinsichtlich der Datenerhebungs-Klauseln bei PayBack. Dazu bitte auch den Beitrag beachten: Lügen nicht mehr erlaubt dank dem BGH? Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem "Payback". Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung der Verwendung dreier Klauseln in Anspruch, die dieser in Papierformularen verwendet, mit denen sich Verbraucher zur Teilnahme am Rabattprogramm anmelden können. Das Berufungsgericht hat die Verwendung der Klauseln nicht beanstandet. weiterlesen