20 März
BVerfG zu VDS: Schaar sieht erhebliche Konsequenzen für Musikindustrie
«Ganz erhebliche Konsequenzen» für die Praxis der Musikindustrie erwartet der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Schaar sagte am Mittwoch in Berlin, die bisherige Praxis, Tauschbörsenteilnehmer über deren IP-Adressen ermitteln zu lassen, sei nach den Karlsruher Vorgaben nicht mehr zulässig. Schaar unterstrich, dass die Speicherung von Verbindungsdaten im Telekommunikationsbereich weiterhin zulässig ...