Schaar: Neues Grundrecht stärkt den Datenschutz
Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 27.2.2008:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung: Neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme stärkt den Datenschutz. Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verfassungsschutzgesetz des Landes NRW (LVerfSchG NW) erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar: Das ist die aus Datenschutzsicht wichtigste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seit dem Volkszählungsurteil von 1983.
In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte gewichtig gestärkt. Die Entscheidung hat gravierende Folgen für den Bundesgesetzgeber. Sie ist bei der anstehenden Novellierung des BKA-Gesetzes strikt zu beachten. Darüber hinaus gehören die Vorschriften auf den Prüfstand, welche die vertrauliche Verwendung informationstechnischer Systeme einschränken, etwa die Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Bestimmungen zur Vorratsspeicherung von Internet- und Telekommunikationsdaten und die Bestimmungen zur Beschlagnahme von IT-Systemen. In den letzten Jahren sind die Befugnisse der Sicherheitsbehörden stetig ausgebaut worden. Das Ergebnis ist eine immer umfassendere Überwachung.
Die Stellungnahmen weiterer Datenschützer: LfD Rheinland-Pfalz, LfD Meck-Pomm, ULD, LfD Sachsen, LfD Thüringen weiterlesen