12.02.2008
Steuernummer wird zum Personenkennzeichen
Ein Personenkennzeichen wäre in Deutschland unzulässig - dennoch wird es schrittweise eingeführt. Die zentrale und einmalige Steuernummer die jeder deutsche Staatsbürger ab Geburt erhält und über den Tod hinaus fortdauert wurde bisher so beworben, als dass nur Finanzämter darauf zugreifen können. Inzwischen wurde bekannt, dass im zusätzlich geplanten zentralen Bundesmelderegister nicht nur viele persönliche Daten sondern auch die Steuer-ID gespeichert werden soll. Abgerundet wird dies davon, dass auf diese Daten auch Strafverfolgungsbehörden und selbst GEZ und Inkassounternehmen Zugriff haben sollen. Es bleibt dabei, allen Beteuerungen zum Trotz: Wenn einmal Daten vorhanden und gespeichert sind, steigen automatisch die Begehrlichkeiten. Ob diese "Salami-Taktik" bewusst eingesetzt wird um "schrittchenweise" die Bürger zu täuschen oder nicht, kann dabei dahin stehen. weiterlesen