12 Feb.
Gericht: Unternehmen für Werbung auf jugendschutzwidrigen Websites haftbar
Nach einem Urteil des LG Frankfurt vom 2. Januar 2008 (Az. 3-08 O 143/07) haftet ein Unternehmen als Störer, wenn es auf Websites Bannerwerbung schaltet, auf der jugendgefährdende Medien sowie Raubkopien zum Download angeboten werden. Antragsteller in dem Verfahren ist ein Interessenverband des Video- und Medienfachhandels. Der Verband hatte Mitte 2007 einen DSL-Anbieter dafür abmahnen lassen, dass dieser Bannerwerbung auf einer Website geschaltet hatte, auf der über eine Tauschbörse rechtswi...