03 Jul.
Datenschutz-Aufsicht: Datenübertragung beim Unternehmensverkauf via Asset-Deal
[IITR - 3.7.19] Die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden (Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) haben sich in einem aktuellen Beschluss auf einen Katalog von Beispielen verständigt, bei denen im Fall eines Unternehmensverkaufs über einen so genannten Asset-Deal die Daten der Kunden mit übertragen werden dürfen. (mehr …)