26 Jan.
Keine Beantwortungsfristen für Datenschutz-Aufsichtsbehörden
[IITR - 26.1.16] Wie schnell muss eine Datenschutz-Aufsichtsbehörde auf die Beschwerden von Bürgern reagieren? Das Verwaltungsgericht Neustadt stellte jetzt fest (Az.: 4 K 867/15.NW), dass die Behörde „nicht an gesetzliche Fristen gebunden“ ist. (mehr …)