Petition gegen Netzfilter – seid vorsichtig mit Vorbildern
07.05.2009
Als ich sagte, dass ich die Petition gegen Netzfilter nicht bewerben werde(*), habe ich ein klein wenig erreicht was ich wollte: Eine Diskussion über das System, in dem bei uns demokratische Beteiligung ermöglicht werden soll, das aber nicht zeitgemäß und bestenfalls eine Farce ist, jedenfalls was die Petitionen angeht.
Der MogisVerein setzt heute eine neue Marke und verdeutlicht damit nochmals meine Ausführungen:
Next Stop: 128.194 Mitzeichner […] Im Juni 2008 brach die Petition zur “Halbierung der Besteuerung von Diesel und Benzin” mit 128.193 Unterstützern alle Rekorde.
Gut, eine schöne Idee und es wäre ein grosses Zeichen. Leider aber muss man sich auch einmal ansehen, was mit dieser überragend unterstützten Petition geschehen ist.
Und: Natürlich wurde die Petition abgelehnt, wie so viele. Natürlich wird sich alleine auf das Bundesministerium der Finanzen bezogen und darauf, dass der Staat kein Geld hätte um dem Anliegen zu folgen. All das war schon vor dem öffnen des Dokumentes vorher zu sehen. Eines aber hat sogar einen frustrierten Demokraten wie mich überrascht.
Es geht um diesen Satz:
Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise werden üblicherweise Forderungen dahingehend erhoben, die Steuerbelastung für Energieträger zu reduzieren, um damit Preissenkungsspielräume zu eröffnen.
Ich verstehe den so: Es ist bei einem Thema wie Energiekosten vollkommen normal, dass sich viele aufregen und nach Steuersenkungen rufen. Also ist es dann wohl auch normal, dass viele so eine Petition gegenzeichnen. Das heisst aber nicht, dass das irgendwas bedeutet. Das umzumünzen auf die Tatsache, dass es klar ist, dass eine ePetition zum Thema Netzfilter bei vielen Internetusern Anklang findet und gezeichnet wird, fällt nicht schwer.
Im Ergebnis: Wenn es euch freut, eure Stimme auf dem Weg zu erheben, tut es. Ich habe inzwischen gelernt, dass ein Gesetz, das sich Politiker in den Kopf gesetzt haben, nicht durch Bürger zu verhindern ist, sondern nur noch durch das BVerfG. Also werde ich bei der Verfassungsbeschwerde mithelfen und werde diese unterstützen, damit sie gepaart mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz auch umgehenden Schutz bieten wird.
(*) Der innere Widerspruch, dass ich mit einem ausdrücklichen Nicht-Bewerben die Aktion erst recht bewerbe, war mir klar. Scheinbar muss ich darauf aber noch gesondert hinweisen.