Datenschutz

Pressemitteilung des ULD vom 19.3.2008 zur VDS

20.03.2008

Weichert: “Bei der TK-Vorratsdatenspeicherung muss die Grundrechtspolitik die Initiative übernehmen”

Anlässlich der vorläufigen teilweisen Aufhebung des Gesetzes zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations- (TK-) Verkehrsdaten durch das Bundesverfassungsgericht am heutigen Tag erklärt der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein:

„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsspeicherung war – wieder – für alle Kenner vorhersehbar: Wegen der beschränkten Verwerfungskompetenz bei übergeordnetem Europarecht beschränkte sich unser höchstes nationales Gericht darauf, die nationalen Regelungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nur soweit aufzuheben, wie sie über zwingendes einfaches Europarecht hinausgehen. Offensichtlich bleibt, dass nicht nur die Nutzung von TK-Verbindungsdaten für minder schwere Straftaten gegen unsere Verfassung und gegen den europäischen Grundrechtsschutz verstößt, sondern schon deren sechsmonatige anlasslose Speicherung. Dies soll und kann aber vorrangig der Europäische Gerichtshof, der EuGH, und erst nachrangig das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Das für Verfassungsgericht, Politik und Bevölkerung unwürdige Ritual, wonach der deutsche Gesetzgeber in seinen verfassungswidrigen Bestrebungen erst durch das Verfassungsgericht gestoppt wird, muss umgehend beendet werden. Dies bedeutet: Die jüngste Initiative des Bundesrates zur Nutzung der Vorratsdaten zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen ist einzustampfen. Die Bundesregierung muss auf europäischer Ebene alles unternehmen, um die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung rückgängig zu machen. Der Bundestag und die Bundesländer müssen sie hierbei unterstützen. Die aktuell beim EuGH vorliegende Klage gegen die Richtlinie gibt hierfür einen Ansatzpunkt. Unabhängig hiervon muss eine Initiative im Europaparlament, im Rat und bei der Kommission gestartet werden. Sobald die Richtlinie aufgehoben ist, muss auch das nationale Gesetz zu deren Umsetzung rückgängig gemacht werden. Die Datenschutzbeauftragten haben von Anfang an aufgezeigt, dass es zur verdachtslosen Vorratsspeicherung im Interesse einer wirksamen Strafverfolgung effektive Alternativen gibt, z.B. das Einfrieren von Verbindungsdaten. Über diese grundrechtskonformen Alternativen muss jetzt im Interesse der Sicherheit ernsthaft diskutiert und entschieden werden, damit die Sicherheitsbehörden bei einer Aufhebung der Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht ohne hinreichende Ermittlungsmöglichkeiten dastehen.

Die Bürgerrechtsinitiativen in Deutschland und in Europa sind gut beraten, wenn sie an ihrem grundsätzlichen Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung festhalten.“

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Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
www.iitr.de

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