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Pro-BKA-Argumente bei der SPD

18.11.2008

Mir liegt über Umwege ein Argumentationspapier vor, das sich an die SPD-Parlamentarier richten soll und klar macht, warum das BKA-Gesetz gut ist. Wer sich auf Abgeordnetenwatch mit seinen Abgeordneten auseinandersetzt, wird es brauchen können.

Darin findet man Sätze wie:

Die einzige neue Befugnis des BKA-Gesetzes ist die sogenannte „Online-Durchsuchung“.

Gut, ist ein bisschen fraglich, warum man dann dafür so viele Seiten im Gesetzentwurf braucht. Oder was ich dann so alles schreibe – aber ich habe ja sicherlich nur gelogen.

Schön ist aber auch der Satz hier zur Befristung bis 2020:

Eine Befristung nach acht Jahren wäre angemessen gewesen, war jedoch nicht durchsetzbar. Eine Befristung von zwölf Jahren ist besser als keine.

Ist natürlich auch eine Einstellung: Vernünftig ging es nicht, also Pech gehabt. Gefällt mir.

Und meine Lieblings-Argumentation darf natürlich wieder nicht fehlen. Es geht um die “Bisher ist doch alles gut, was regt ihr euch auf”-Argumentation:

Die bisherige Arbeit des BKA im repressiven Bereich zeigt, dass es auch mit seinen neuen Präventivkompetenzen, insbesondere denen die schwerere Grundrechtseingriffe nach sich ziehen, verantwortungsvoll umgehen wird.

Klar. Hatten wir ja schon oft: Immer erst hinterher aufregen. Und dann jammern, dass ja nichts vorhersehbar war. So läuft es bei RFID, so läuft es beim BKA. Vor allem ist es schon ein starkes Stück, dass die Legislative der Exekutive mehr Macht gibt, weil sie die bisherigen Möglichkeiten (angeblicht) nicht missbraucht hat. Das System von “checks & balances” hatte ich bei Montesquieu anders verstanden.

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