Datenschutz

Provider liefert falsche Daten ans BKA

11.03.2008

Es ist weder das erste Mal, dass eine IP einem fehlerhaften Nutzer zugeordnet wurde, noch wird es das letzte Mal sein: Das Lawblog berichtet, wie durch einen Fehler eines Providers das BKA den falschen Anschlussinhaber zu einer IP gemeldet bekommen hat – und der Unschuldige wurde dem Verdacht ausgesetzt, Kinderpornographie in Tauschbörsen verbreitet zu haben. Mit vollem Programm natürlich: Hausdurchsuchung, Vernehmung, Beschlagnahme aller Hardware:

Beim Bundeskriminalamt ging dieser Tage ein bemerkenswertes Schreiben ein. Ein großer Internetprovider zog mit dem Ausdruck des Bedauerns eine Auskunft zurück. In dieser Auskunft hatte der Provider dem Bundeskriminalamt mitgeteilt, welcher Kunde am 29. August 2008 mit einer bestimmten IP-Adresse im Netz unterwegs war.

Das Bundeskriminalamt hatte die Auskunft verlangt, weil bei “anlassunabhängiger Recherche” die IP-Adresse in einer Tauschbörse aufgefallen war. Über den zugeordneten Rechner standen eine Menge Kinderpornos zum Download bereit.

Für den benannten Kunden hatte die Auskunft dramatische Folgen. Hausdurchsuchung, Beschlagnahme des Heim-PCs und des Firmennotebooks, Vernehmung und sicherlich auch einige nicht sehr lustige Gespräche im Familienkreis. Das volle Programm eben, mit all seinen mitunter katastrophalen Folgen. (Nachzulesen in Gänze hier beim Lawblog)

Vor dem Hintergrund verstehen vielleicht mehr Lese hier, warum ich so engagiert dafür kämpfe, die IP als unbeschränkt personenbezogenes Datum anzuerkennen (Artikel dazu). Nicht trotz, sondern gerade weil eine IP heute ständiges Ermittlungsinstrument ist und es nicht nur Fehler geben kann, sondern gerade weil diese Fehler in der Zuordnung längst auftreten. Das problem hierbei ist vor allem, dass man sich nichtmal annähernd schützen kann. Und die Technikgläubigkeit der Ermittlungsbehörden ist hier auch keine Hilfe.

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Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
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