Rechtsschutz bei Internet-Sperre?
11.06.2009
Ganz kurz: Ich lese gerade auf Heise den Absatz hier zum Thema Internetsperren
Persönlich hätte es Dörmann zwar lieber gesehen, wenn ein betroffener Seitenbetreiber ein Widerspruchsverfahren mit einer richterlichen Überprüfung starten könnte. Der nachträgliche Gang zum Verwaltungsgericht stünde aber natürlich offen.
Auf Grund aktueller Entwicklungen ist fraglich, ob die SPD dem wirklich so folgt. Trotzdem aus dem Bauch raus eine Antwort auf die Frage: Wie wehrt man sich denn als Betroffener, wenn das so kommt?
Ich denke – und freue mich über Ergänzungen in den Kommentaren – dass eine allgemeine Leistungsklage in Form der Unterlassungsklage der richtige Weg ist. Der Vorteil ist dabei sicherlich dass es keine Frist zur Klageerhebung gibt.
Alles weitere finde ich nicht passend, speziell die Anfechtungsklage, da hier ja primär Staat und Provider handeln – der Betroffene Webseitenbetreiber ist da bei mir nur “Dritter” (auch wenn direkt von der MaßnahmebBetroffen). Bevor man jetzt also die Frage stellt, wo da genau der Verwaltungsakt liegt und ob der Dritte gegen die Anweisung der Behörde an die Provider vorgehen kann, finde ich es klüger, direkt gegen das Aufnehmen auf die Liste (noch vor dem Versenden) als Realakt anzugehen.