Das IITR wird den Datenschutz-Codex für Webseitenbetreiber künftig exklusiv durch Herrn Axel Gronen von wortfilter.de vermarkten lassen. Damit konnte das IITR einen ausgewiesenen Experten im Bereich E-Commerce/Onlinehandel gewinnen.
Wir gratulieren: das Internetforum des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird ein Jahr alt. Die Organisatoren – voran Herr Dr. Dammann und Herr Bachmeier – können auf ein erfolgreiches erstes Jahr zurückblicken.
Das OLG Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 16.6.2010 (Az. 13 U 105/07) die Vor-Entscheidung des LG Darmstadt bestätigt, dass ein Telekom-Kunde keinen Anspruch auf sofortige Löschung seiner IP-Adressen hat. Die zu dem Urteil ergangene Pressemitteilung zitiert aus dem Urteil wie folgt: “Bei den IP-Adressen handele es sich (..) um für die Berechnung … OLG Frankfurt: kein Anspruch auf sofortige Löschung von IP-Adressen (Datenschutz) weiterlesen
Externe Datenschutzbeauftragte haften grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Richtigkeit ihrer Beratungstätigkeit. Es ist daher für externe Datenschutzbeauftragte mehr als empfehlenswert, sich mit einer speziellen Versicherung (“Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für externe Datenschutzbeauftragte”) abzusichern.
Zum neuen geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetz konnte man bislang nur einen ersten internen Entwurf auf den Webseiten des IITR herunterladen. Der Datenschutz-Berater hat nun den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vom 28.5.2010 veröffentlicht.
Daten erhalten einen Wert, indem man aus ihnen Information gewinnt. Information, ein Begriff einer Meta-Sprache, in der keine Definition mehr erforderlich zu sein scheint. Eine allgemeinverbindliche Definition von Information fehlt jedenfalls bisher. Nicht schlecht für eine Informationsgesellschaft, in der sich jeder über alles und jeden verbreitet und sich dazu Google bedient.
Zum neuen geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetz konnte man bislang offiziell nur ein Eckpunktepapier des Bundesinnenministeriums im Internet abrufen (bisherige Informationen zu dem Eckpunktepapier finden Sie auch hier). Jetzt gibt es weitere Informationen.
Die Deutsche Telekom AG hat am Montag, 3. Mai 2010, den Datenschutzbericht für 2009 veröffentlicht. Nach den Datenschutz-Vorfällen der Vergangenheit hat sich die Telekom nun intensiv des Themas Datenschutz angenommen. Mit einem eigenen Vorstandsressort für Datenschutz sowie einem Datenschutz-Beirat versucht die Telekom seitdem, einen gesetzeskonformen und transparenten Umgang mit Kunden- und Beschäftigtendaten zu gewährleisten.