[IITR – 26.2.16] Wir haben unter www.iitr.de/eu-dsgvo und www.iitr.de/en/eudatap den Volltext sowohl in der deutschen als auch der englischen Fassung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung nach einzelnen Artikeln getrennt online gestellt und übersichtlich verlinkt. Interessierten Lesern wird so die Möglichkeit gegeben, sich einen Überblick über die EU-Datenschutz-Grundverordnung zu verschaffen und gezielt einzelne Vorschriften aufzurufen.
[IITR – 25.2.16] Die bayerische Datenschutz-Aufsicht für Unternehmen (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht) schafft auf ihrer neu gestalteten Webseite volle Transparenz in die eigene Prüftätigkeit (begleitende Pressemitteilung).
[IITR – 24.2.16] Am 22.04.2016 wird in München der 3. Deutsch-Amerikanische Datenschutztag stattfinden.
[IITR – 15.2.16] Das Verhältnis der EU-Kommission zu den Datenschutz-Aufsichtsbehörden wird wesentlich darüber entscheiden, welche Qualität der avisierte „EU-US-Datenschutzschild“ haben wird, meint Spiros Simitis. Dabei wird die Art der Zusammenarbeit wegweisend für die nächsten Jahre sein.
[IITR – 5.2.16] Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene (so genannte Artikel 29-Gruppe) haben sich in einer ersten Pressemitteilung zur Zulässigkeit außereuropäischer Datentransfers geäußert. Das Datenschutz-Nachfolge-„Abkommen“ zu Safe Harbor (so genanntes “EU-US-Privacy Shield”) wird hierbei im Grundsatz begrüßt, wobei die Aufsichtsbehörden ihre Anforderungen an eine datenschutzkonforme Ausgestaltung der geplanten Neuregelung konkretisieren.
[IITR – 2.2.16] Verhandlungsführer der EU-Kommission sowie der USA haben sich heute auf die Grundzüge eines Datenschutz-Nachfolge-“Abkommens” zu Safe Harbor geeinigt. Das nun “EU-US-Privacy Shield” genannte Verfahren soll in den kommenden Monaten im Detail ausgearbeitet werden.
[IITR – 30.1.16] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht kontrolliert derzeit den datenschutzkonformen Einsatz von Offline-Tracking Verfahren insbesondere mittels WLAN.
[IITR – 27.1.16] Jetzt geht es Zack auf Zack: Am heutigen Mittwoch treffen sich die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden, um noch einmal darüber zu beraten, welche Alternativen es nach dem Safe-Harbor-Urteil noch geben wird. Nächsten Dienstag und Mittwoch wollen alle europäischen Datenschutz-Aufsichtsbehörden dazu einen gemeinsamen Beschluss fassen.