Sichere Internetnutzung und unbeobachtete Kommunikation sind kein Widerspruch
13.02.2008
Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 12.2.2008:
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien veranstalten heute in Berlin im Rahmen des Safer Internet Day die Konferenz Sicherung der Identität in der digitalen Welt, an der auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, teilnimmt.
Schaar erklärte: „Die digitale Welt dringt immer stärker in unser Leben ein, sei es beim Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung (eGovernment), beim elektronischen Handel (eCommerce) oder einfach beim bloßen Surfen. Um die Sicherheit der digitalen Kommunikation zu gewährleisten, brauchen wir ein datenschutzfreundliches Identitätsmanagement. Es muss folgenden Anforderungen entsprechen:
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Gewährleistung der Anonymität beim Surfen,
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pseudonyme Nutzung von Internetdiensten, in denen Namen und Anschrift des Nutzers nicht erforderlich sind,
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kein allgemeines Personenkennzeichen, sondern bereichsbezogene Ordnungsmerkmale.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte setzte sich kritisch mit den Plänen des Bundesministeriums des Innern auseinander, in den elektronischen Personalausweis digitale Fingerabdrücke aufzunehmen.
Schaar: Es macht keinen Sinn, nur denjenigen Personen zusätzliche Sicherheitsmechanismen für das Internet zur Verfügung zu stellen, die auch ihren Fingerabdruck speichern lassen. Diese Koppelung ist weder sachlich geboten, noch ist sie geeignet, Vertrauen in den elektronischen Personalausweis zu erzeugen. Deshalb sollte auf die Aufnahme der Fingerabdrücke verzichtet werden.
Schaar warnte auch vor der Aufnahme der Steueridentifikationsnummer in ein bundesweites Melderegister: Das wäre ein weiterer Schritt hin zu einem einheitlichen Personenkennzeichen.