So teuer sind unsere Grundrechte: 300000 Euro
27.08.2008
DIe Bundesregierung hat heute den Gesetzesentwurf für das Gendiagnostikgesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Bürger vor ungewollten Gentests zu schützen. Die Bundesregierung hat das wahrscheinlich nicht getan, zudem wertet sie wieder finanzielle Interessen höher als den Bürger. Wenigstens kennen wir jetzt den Preis unserer Grundrechte: 300.000 Euro.
Man bietet den Gesetzesentwurf leider nicht zum Download an – wahrscheinlich aus gutem Grund. Stattdessen gibt es die “Eckpunkte”, die einem die Arbeit schmackhaft machen sollen und viele werden sich fragen, wo ich da Probleme habe. Ich schlüssle es gerne auf:
- Im Punkt 6 wird festgehalten, dass “Reihenuntersuchungen freiwillig sein sollen”. Kleiner Tipp: “sollen” ist nicht gleich “müssen”. Für einen Juristen liegen zwischen den Begriffen Welten. Oder deutlich: “sollen” ist geäußertes Wunschdenken, also wertlos.
- Das gleiche “sollen” finden wir bei vorgeburtlichen Untersuchungen unter Punkt 7.
- Punkt 9 ist angesichts des BVerfG Urteils 1 BvR 421/05 Blödsinn.
- Unter Punkt 10 wird erklärt, dass genetische Untersuchungen durch den Arbeitgeber “grundsätzlich unzulässig” sind. Soll ich dem Leser mal erklären, was “grundsätzlich” für einen Juristen heisst? Ganz einfach: Sofern nicht eine der vielen Ausnahmen zutreffen, ist es vielleicht nicht erlaubt. “Grundsätzlich” ist am Ende so viel Wert wie “sollen”: Nichts. Man merkt es im letzten Satz, wenn nebulös erklärt wird, zum “Arbeitsschutz” ist es unter engen Voraussetzungen erlaubt.
- Das “Grundsätzlich” findet sich dann auch noch bei Versicherungen. Wem jetzt nicht mulmig wird, der sollte es nochmal in Ruhe lesen. Man beachte dabei den letzten Satz, der eine Vorlagepflicht bei Versicherungssummen ab 300.000 Euro vorsieht. Damit kennen wir wenigstens den Wert unseren ach so garantierten Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung: Bei 300.000 Euro ist das nämlich nicht mehr ganz so wichtig.
Wer sich die Punkte nun nochmal in Ruhe durchliest, der sollte auf eines achten: Wo gibt es dort eigentlich ausdrückliche, nicht schwammige Verbote? Also wo wird deutlich gesagt: Da geht es nicht? Ganz einfach, nur bei einem einzigen Punkt, nämlich wenn es um die Vaterschaft geht. Und das ist in der Form auch noch falsch.
Ich bin gespannt, wie es sich liest wenn ich den Gesetzesentwurf selbst habe. Vielleicht ist meine Kritik ja doch nicht ganz so gerechtfertigt – eine angenehme Überraschung wöre es ja mal. Das typische Politiker-Gewäsch der hier erwähnten Punkte ist jedenfalls die Betriebskosten der Webseite nicht wert auf der sie stehen – und kein Bürger sollte das so einfach schlucken. Denn wenn die Frage, wie die Gendiagnostik gesellschaftlich gestellt wird, nicht als Zukunftsfrage unsere Gesellschaft insgesamt tangiert, weiss ich nicht was es tun sollte. Wer nicht weiss was ich meine, sieht sich den Film Gattaca an – nette Hollywood-Konserve die leicht zu verstehen und zu verdauen ist, aber ihren Zweck erfüllt und die Botschaft gut visualisiert.