SPON Artikel zu Payback
05.12.2008
Ein Lesenswerter Artikel bei SPON zum Thema Datenweitergabe bei Payback ist hier zu finden. Dazu nur kurz zu diesem Abschnitt in dem sich Payback zum Vorwurf äussert, nicht ausreichend auf Weitergabebestimmungen hinzuweisen:
Bei Payback heißt es dazu: “Die Hinweise können und wollen nicht jeden Ausnahmefall – und um einen solchen handelt es sich ja vorliegend – beschreiben.” Zudem seien Datenschutzhinweise nicht dazu da, potentielle Straftäter auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Strafgesetzbuch oder dem Bundesdatenschutzgesetz hinzuweisen oder diese Personen darüber aufzuklären, was im Falle von Betrug oder Unterschlagung geschehen kann.
Das hat nur einen Schönheitsfehler: Wer “potentieller Straftäter ist” entscheidet nicht Willkürlich irgendein Unternehmen, sondern immer noch ein Gericht zumindest die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde. Bis dahin ist jeder unbescholtener Bürger, der zu belehren ist. Wieder einmal ist es ein “generalverdacht” dem man als Kunde ausgesetzt wird. Und wenn überhaupt, hat man – wenn es ja um Straftäter geht – die Daten an die StA in einem Ermittlungsverfahren herauszugeben. All das ist aber seltsamerweise kein Thema. Es wurden ja nichtmal laut SPON Strafanzeigen gestellt. Kann ja nicht so weit her sein mit den “Straftaten”.