Datenschutz

Streit über Lehrerbenotungen im Internet geht in die Verlängerung

05.03.2008

Eine Gymnasiallehrerin, die ihre Benotung durch Schüler im Internet verhindern will, geht nach einer juristischen Niederlage in Berufung. Ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Köln sagte der Nachrichtenagentur dpa am heutigen Mittwoch auf Anfrage, die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Kölner Landgerichts sei vor wenigen Tagen eingegangen. Das Landgericht hatte am 30. Januar entschieden, dass die Bewertung von Lehrern im Internetportal “Spickmich” rechtmäßig ist. Benotungen in Kategorien wie “gut vorbereitet”, “fair” oder “menschlich” seien zulässige Meinungsäußerungen der Schüler. Die Lehrerin für Deutsch und Religion sieht sich dagegen verunglimpft und in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Ziel der Lehrerin, die von ihren Schülern anfangs lediglich mit der Gesamtnote 4,3 bewertet worden war, ist nach Angaben ihrer Anwälte eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht. Dazu müsse zunächst der Zivilrechtsweg ausgeschöpft sein. (Quelle: Heise)

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