Streitwert bei Datenschutz-Auskunftsverlangen
02.04.2009
Der Streitwert für ein datenschutzrechtliches Auskunftsverlangen wurde in einem erneuten Urteil relativ niedrig angesetzt. Inzwischen stellt es sich wie folgt dar:
- Einen Streitwert von 500 Euro sehen das LG Berlin (16 O 64/09) sowie das AG Montabaur (15 C 189/08).
- Das AG Darmstadt (303 C 19/07) sah einen Streitwert von 4000 Euro als angemessen an.
Hinweise übrigens via RA Seidlitz bei Twitter (u.a. hier).