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Telekommunikationsanbieter angemessen entschädigen

18.03.2008

Eine Mitteilung des deutschen Bundestages: Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen (16/7103), wenn diese beispielsweise Auskunft über Telefon- oder Internet-Verbindung ihrer Kunden leisten müssen, werde ein Vorschlag für die seit Jahren ausstehende angemessene Entschädigung vorgelegt. Diese Feststellung von Gerd Eickers, Präsident des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdienste e.V., teilten nahezu alle Sachverständigen am Mittwoch, dem 12. März 2008, bei einer Anhörung des Rechtsausschusses.

Zahl der Anfragen stark gestiegen
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., den Oliver Süme vertrat, begrüßte den Gesetzentwurf ebenfalls. Er eröffne die Möglichkeit, eine den Telekommunikationsunternehmen “angemessene” Entschädigungsregelung in Aussicht zu stellen. Süme verwies auf die in den vergangenen Jahren gestiegenen Anfragen staatlicher Stellen. Knapp 333 Millionen Euro seien für die Telekommunikationswirtschaft erforderlich, um den Bedarf staatlicher Stellen erfüllen zu können.

Aus verfassungsrechtlichen Gründen müsse eine Erstattung der Anschaffungs- und Betriebskosten für das technische Gerät und das nötige Personal erfolgen, so Süme. Ebenso wie Eickers beklagte er aber, dass diese Vergütung zu niedrig angesetzt sei.

Überfällige Neuordnung
Thomas Tschersich, Leiter der Technical Security Services der Deutschen Telekom AG, nannte eine gesetzliche Neuordnung der Entschädigung für die Telekommunikations- und Internetindustrie “überfällig”. Die bislang gewährte Entschädigung von 17 Euro pro Stunde habe die tatsächliche Belastung der Branche “nicht im Ansatz” kompensieren können. Es sei zu begrüßen, dass der Entwurf ein Pauschalensystem zugrunde lege und damit einen – für die Behörden wie auch für die Wirtschaft – praktikablen Mechanismus realisiere, befanden Tschersich und auch Eickers.

Verfassungsrechtliche Bedenken
Felix Müller von der Britisch Telecom (Germany) forderte den Bundestag auf, dem Entwurf des Gesetzes in seiner derzeitigen Form wegen “erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken” nicht zuzustimmen. Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung träfe unterschiedslos alle Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen – unabhängig davon, ob sie viele oder wenige Kunden hätten. Der Gesetzgeber müsse eine “angemessene Entschädigungsregelung schaffen”, so Müller.

Kooperation notwendig
Rainer Bruckert, Leitender Kriminaldirektor am Landeskriminalamt Niedersachsen, verwies auf die Tatsache, dass eine “unbestrittene Notwendigkeit” einer engen, kooperativen Zusammenarbeit zwischen Justiz, Polizei und den Telekommunikationsunternehmen bestehe; insbesondere vor dem Hintergrund der zentralen Bedeutung der Telekommunikationsüberwachung für die Bekämpfung schwerer Kriminalität. Für diese “unverzichtbare Dienstleistung” der Wirtschaft sei eine “angemessene und der technischen Entwicklung” entsprechende Entschädigung aus Sicht der Polizei angebracht. Kritisch zu bewerten sei jedoch die oberflächliche Betrachtung der Auswirkungen des Gesetzes auf die öffentlichen Haushalte.

Ernst Wirth, Leiter des Kompetenzzentrums Telekommunikationsüberwachung Bayern, machte ebenso darauf aufmerksam, dass die vorgesehene Maßnahme zu einem erheblichen finanziellen Mehraufwand beim Staat führe.

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