Ultimatum an Google wegen Street View
25.05.2009
Eine Pressemitteilung des Landesdatenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz zum Thema Google Streetview im Folgenden. Dazu bitte auch beachten:
Hinweis: Der von mir erhobene Widerspruch (5.5.09) kombiniert mit einer Anfrage ist bis heute nichrt beantwortet, ich warte aber min. 1 Monat bis ich weiter mache in der Sache.
Nun die PM:
Google Street View ist ein Projekt von Google, das die Erstellung von Bildern grundsätzlich aller Straßenzüge in Deutschland zum Ziel hat. Eine große Zahl von Kamerawagen befährt die Straßen der Städte und Gemeinden (wobei Großstädte im Vordergrund stehen, kleinere Gemeinden aber ebenfalls ins Visier kommen können). Die Bilder sollen nach einer Bearbeitung ins Internet gestellt werden und jederzeit durch jedermann abrufbar sein. Sowohl Gesichter als auch KFZ-Kennzeichen sollen durch Verpixelung unkenntlich gemacht werden. Hausbewohner sollen die Möglichkeit haben, Widerspruch gegen die Veröffentlichung des Bildes ihres Hauses einzulegen. Google hat seit mehreren Monaten mit der Bilderstellung begonnen; es waren und sind auch rheinland-pfälzische Gemeinden betroffen, in erster Linie die Städte
- Kaiserslautern
- Koblenz
- Mainz
- Trier.
Zur Möglichkeit, mit Google Kontakt aufzunehmen und Widerspruch einzulegen, informiert der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte in seinem Internet-Angebot www.datenschutz.rlp.de unter “Aktuelles”.
Datenschutzrechtlich ist das Projekt umstritten. In vielen Ländern Europas, in denen vergleichbare Aktivitäten stattfinden, wird darüber diskutiert. In Griechenland hat die Datenschutzaufsichtsbehörde, die erheblich umfassendere Befugnisse als die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden besitzt, die Weiterführung des Projekts untersagt. In Deutschland ist – wegen des Sitzes der deutschen Google-Niederlassung – der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für Maßnahmen in Bezug auf Google zuständig.
Er hat Google nunmehr ein Ultimatum gestellt. Nach Gesprächen mit dem Datenschutzbeauftragten der Firma Google Germany GmbH hat er sowohl der Google Germany GmbH als auch der Google Inc. mit Sitz in den USA am 15. Mai 2009 ein Schreiben zugestellt, in dem detailliert die datenschutzrechtlichen Anforderungen für die Erhebung und Nutzung von Daten im Rahmen des von Google durchgeführten Projekts Street View aufgelistet werden. Google wird darin aufgefordert, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bedingungen bis Mittwoch, den 20. Mai 2009, 10:00 Uhr schriftlich zu garantieren.
Dazu der Hamburgische Datenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Caspar: “Das Projekt Street View war von Anfang an an die Einhaltung der Rahmenbedingungen für den Schutz persönlicher Daten geknüpft. Das betrifft insbesondere eine wirksame Unkenntlichmachung der Gesichter der Passanten bereits in den aufgenommenen Rohdaten. Darüber hinaus ist die Löschung von Häuseransichten nach Widerspruch – auch in den Rohdaten – erforderlich. Bis heute liegen zu diesen und weiteren Fragen keine verbindlichen Zusagen durch Google vor. Google hat es in der Hand, schriftlich zu garantieren, dass die von uns geforderten Voraussetzungen eingehalten werden. Sollte keine schriftliche Zusage zu den bereits angesprochenen Punkten erfolgen, ist aus meiner Sicht die Fortführung der Kamerafahrten datenschutzrechtlich nicht mehr zu vertreten.”
Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte, Edgar Wagner, unterstützt diese Position mit Nachdruck. Er ermutigt alle Rheinland-Pfälzer, von ihrem Widerspruchsrecht gegenüber Google Gebrauch zu machen.