Datenschutz

Und schon wieder einer: IP-Adressen sind personenbezogen

10.10.2008

Ich zitiere aus der aktuellen Auflage des Internetskripts von Prof. Hoeren, soeben erschienen. Auf Seite 435:

Auch IP-Adressen sind personenbezogen, da eine Person insoweit bestimmbar ist.

Ist aber nichts neues, die Meinung vertritt er schon länger. Er stellt etwas später, auf Seite 439, die verschiedenen Urteile zum Thema dar.

Das soll jetzt aber nur eine kleine Erinnerung an das ewige Thema hier sein, es wurde im Beck-Blog schon angekündigt, dass in der nächsten Ausgabe der NJW eine Auseinandersetzung beider Seiten (pro/contra) zu finden sein soll. Ich bin gespannt und hoffe auf eine gute Darstellung, die ich zusammenfassend dann gerne hier auch erwähne. Denn auch wenn ich ebenfalls die personenbezogenheit bejahe, freue ich mich immer über gelungene contra-Stimmen 🙂

Aktueller Hinweis: Ich biete hier auf IP-Adressen-Recht.de eine ständig aktualisierte Übersicht zu dieser Frage.

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5 Kommentare zu diesem Beitrag:

thomas

Naja, ich hätte auch noch einen:
IP-Adressen seien keine personenbezogenen Daten, so die Münchener Richter in einer aktuellen Entscheidung (AG München, Urteil vom 30. 9. 2008 – Az. 133 C 5677/08).

Ich finde den Ansatz das man einer Person zwar eine IP Adresse zuordnen kann, einer IP Adresse jedoch keiner Person recht nachvollziehbar.

Bin aber auch auf die Ausgabe in der NJW gespannt. Was/Wo aber ist die NJW?

Grüße
Thomas Werning

Das Urteil des AG München hatte ich hier ja auch schon aufgenommen - ich finde es aber eher nutzlos, weil die Richter sich nicht mit den existierenden Meinungen (die es nunmal gibt) auseinandergesetzt haben. Dass man unterschiedlicher Meinung sein kann liegt ja auf der Hand, aber einfach nur noch "ja" oder "nein" ist heute zu wenig. Gleich welche Position man hat: Ein paar Argumente braucht man (egal für welche) schon.

Die NJW ist die "Neue juristische Wochenschrift" und erscheint zweiwöchentlich. In der nächsten Ausgabe soll der Aufsatz mit der Darstellung beider Positionen zu finden sein.

Fritte

Hoeren schreibt auf der angegebenen Seite von: "Nicht-personenbezogenen Daten, z.B. reine Maschinenangaben (IP-Adressen) können für Auswertungszwecke protokolliert werden, sofern kein Rückschluss auf den jeweiligen Nutzer möglich ist."

Abgesehen davon, ob die Aussage logisch ist, schreibt er damit doch seine alte Ansicht: IP-Adressen seien nicht personenbezogen!

@Fritte:
Wenn zitieren, dann bitte richtig. Du hast da ein Wörtchen weggelassen. Der Satz sieht so aus:

"Nicht-personenbezogene Daten, z.B. reine Maschinenangaben (IP-Adressen (strittig)), können hingegen für Auswertungszwecke protokolliert werden, sofern kein Rückschluss auf den
jeweiligen Nutzer möglich ist." (Seite 439)

Das Wörtchen "strittig" ist ja nicht ganz unbedeutend. Nebenbei: Hoeren vertritt seit sehr langer Zeit die Auffassung, dass IP-Adressen personenbezogen sind ;)

Fritte

Ups, ich hab versehentlich die März-Version des Skripts genutzt. Jetzt muss ich mal gucken, was er in der neuen Version so schreibt.

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