Urteile zur Kameraüberwachung
24.01.2009
1) Überwachung im Kaffee-Haus (“Balzac”)
Auch wenn ich schon 2008 darüber geschrieben habe, wird das Urteil erst jetzt richtig bekannt: Das AG Hamburg hat im April 2008 (AZ 4 C 134/08) entschieden, dass besonders im Aufenthaltsraum für Kunden hohe Maßstäbe gelten.
2) Heimlich erlangtes Sendematerial (“Panorama”)
Das LG Hamburg (AZ 324 O 121/08) hat erörtert, dass heimlich erlangtes Sendematerial (“verdecktes Interview”) zur Ausstrahlung genutzt werden darf. Abzuwägen ist wie immer zwischen Unternehmenspersönlichkeitsrecht und allgemeinem Informationsinteresse.