USA: Überwachungskameras bedingt effizient
14.01.2009
Heute bei Heise nachzulesen:
Zwar stellten die Wissenschaftler angesichts der Hauptaufgabenstellung des CSC – Reduzierung von Gewaltverbrechen – fest, dass man “keinen Beweis für eine Wirkung der Community Safety Cameras auf Gewaltverbrechen” gefunden habe und dass “gewalttätige Zwischenfälle in Gebieten in der Nähe der Kameras nicht zurückgegangen” seien; aber man fand einen “statistisch signifikanten und substantiellen Rückgang von Eigentumsdelikten innerhalb des Blickfelds der Überwachungskameras”.
Im Umkreis von 30 Metern sollen Delikte, die als leichtere Straftaten bezeichnet werden, auf öffentlichem Gelände (im Unterschied zu privaten Orten) um 24 Prozent zurückgegangen sein. Ähnliche Rückgänge seien in benachbarten Gebieten nicht verzeichnet wurden.
Konkret werden in der Studie in diesem Zusammenhang Straftaten wie Diebstahl, Taschendiebstahl, Raub von Geldbörsen und Diebstahl aus Gebäuden und aus abgestellten Autos genannt. Für Zwischenfälle, die mit Drogen, Prostitution oder Vandalismus zu tun haben, hatten sich keinerlei Nachweise von Auswirkungen der Kameraüberwachung gezeigt.
Dazu ein paar persönliche Anmerkungen von mir:
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Das Ergebnis überrascht nicht, ähnliche Ergebnisse gab es vorher und wird es in Zukunft geben.
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Deswegen sind Kameras weder generell schlecht, noch generell gut.
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Befürworter werden nun aufgrund der nachgewiesenen Verbrechensverhütung sagen, dass offensichtlich die Kameras wirken. Gegner werden sagen, dass es offensichtlich nichts bringt. Das ist kein Widerspruch!
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Vielmehr muss man sehen, dass Überwachungskameras sicherlich in Einzelfällen geeignet sein können, Kleinstkriminalität zu verhindern. Damit muss in jedem Einzelfall die Aufgabe gestellt werden, eine Abwägung zwischen der Reichweite des Eingriffs in die Grundrechte aller Betroffenen und der Gefahr für das öffentliche Leben bzw. die öffentliche Sicherheit durchzuführen. Sowas nennt man “Verhältnismäßigkeit der Maßnahme”.
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Diese Abwägung muss nicht nur beim Aufbau, sondern regelmässig stattfinden, um festzustellen, ob eine installierte Kamera noch immer notwendig ist.
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Erst wenn wir den Schritt vom pauschalisierten “Ja/Nein” weg, hin zur individuellen Verhältnismässigkeitsprüfung geschafft haben, kann man ernsthaft vom Datenschutz als Bürgerrecht sprechen.
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Studien wie diese sind im Ergebnis also weder ein Argument pro noch eines contra, sondern alleine Argumente für eine vernünftige Abwägung im Einzelfall, die solche Ergebnisse berücksichtigen muss.