USA und Deutschland schließen Abkommen zum Datenaustausch
12.03.2008
Deutschland und die USA haben ein Abkommen zum Informataionsaustausch zur Verbrechensbekämpfung geschlossen. Der Vertrag wurde gestern in Berlin von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, dem amerikanischen Heimatschutzminister Michael Chertoff und dem amerikanischen Justizminister Michael Bernard Mukasey paraphiert, wie das Bundesinnenministerium mitteilte.
Wenn “Tatsachen die Annahme rechtfertigen”, dass eine Person in terroristische Aktivitäten verwickelt sei oder eine Ausbildung dazu durchlaufen habe, können Daten wie Namen, Fingerabdrücke und die Verdachtsmomente hierfür übermittelt werden. Dies ist von einer Anfrage der anderen Seite unabhängig. (Quelle: Virtuelles Datenschutzbüro)
Nach dem Vorbild der Prümer Vertrag in der EU soll zudem auf Basis der Gegenseitigkeit ein begrenzter Zugriff auf die jeweiligen Datenbanken für Fingerabdrücke und DNA-Daten ermöglicht werden.
Das Verfahren läuft wie folgt: Einer der Staaten übermittelt einen Fingerabdruck oder eine DNA-Sequenz an den anderen Staat; dieser teilt daraufhin mit, ob das betreffende Datum auch in seinen eigenen Datenbanken vorhanden ist; weitere Daten werden hierbei zunächst noch nicht übermittelt, hierfür wird weiterhin das Verfahren der Rechtshilfe verwendet. Da das Verfahren auf Gegenseitigkeit funktionieren soll, wird es noch dauern, bis diese Übermittlung möglich wird, da die USA zur Zeit noch nicht die technischen und organisatorischen Maßnahmen für eine solche Übermittlung umgesetzt haben.
Bevor das Abkommen endgültig rechtskräftig werden kann, muss es noch vom Bundestag bestätigt werden. Da dieser aber nur noch mit “ja” oder “nein” abstimmen, aber keine der Regelungen mehr ändern, kann, ist nicht davon auszugehen, dass er die Zustimmung verweigert.