Datenschutz

USA schaffen Voraussetzungen für EU-Angemessenheitsbeschluss

07.10.2022

IITR Information[IITR – 07.10.22] Die USA schaffen über eine heute durch Präsidenten Joe Biden gezeichnete “Executive Order” die Voraussetzungen für die Europäische Kommission, einen neuen Angemessenheitsbeschluss zum vereinfachten Datenaustausch zwischen den USA und der EU zu erlassen.

Der Entwicklung vorausgegangen war eine Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2020, die den bis dahin geltenden Beschluss der Europäischen Kommission zu Datentransfers in die USA gekippt hatte. In der Folge hatten die Spitzen aus EU und USA eine Nachfolgelösung erarbeitet, die im März 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt worden war und welche die US-Seite nun im ersten Schritt umsetzt.

Executive Order schafft Regelungsrahmen für Geheimdienste

Die von der US-Seite verkündeten Maßnahmen beinhalten insbesondere (a) die Entwicklung von Vorgaben zur Begrenzung des Datenzugriffs durch US-Geheimdienstbehörden auf das notwendige und zur Sicherung der nationalen Sicherheit angemessene Maß sowie (b) die Schaffung eines unabhängigen Gremiums zur Prüfung und Beilegung von Betroffenenbeschwerden mit der Möglichkeit, für die US-Geheimdienstbehörden verbindliche Entscheidungen zu treffen.

EU-Seite am Zug

Die Europäische Seite wird nun auf der Basis der veränderten US-Rechtssituation den Prozess zur Schaffung eines neuen Angemessenheitsbeschluss starten. Mit diesem ist zwischen Dezember 2022 und März 2023 zu rechnen.

Ausblick für Unternehmen

Für Unternehmen bedeutet dies die Möglichkeit, künftig wieder mit vertretbarer Rechtssicherheit US-Cloudprodukte einsetzen und mit den USA personenbezogene Daten austauschen zu können. Der Kläger aus den ersten beiden EuGH-Verfahren zu den EU-US-Datentransfers, Herr Max Schrems, hat allerdings bereits angekündigt, auch gegen den nun neu gefundenen Kompromiss rechtlich vorgehen zu wollen.

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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