Datenschutz

Verlinkung von Bildern einer Person

23.01.2008

OLG München, Urteil vom 26.06.2007 (18 U 2067/07), nachzulesen bei MIR:

Durch die Setzung eines (Hyper-) Links auf Bildnisse einer Person können diese in einer Weise öffentlich zur Schau gestellt werden, die das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verletzt.

Beitrag teilen:

Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
www.iitr.de

0 Kommentar zu diesem Beitrag:

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

IITR Chatbot IITR Chatbot