Werbeanrufe bei langjährigen Kunden: Pfui.
18.11.2008
MIR macht auf ein Urteil aus dem Jahr 2007 aufmerksam, dessen Tenor lautet: Für Werbeanrufe ist eine ausdrückliche Zustimmung auch bei langjährigen Kunden notwendig. Wenig überraschend, aber dennoch hier verlinkt.