Datenschutz

Wirtschaft und Technologie/Unterrichtung

20.06.2009

Der Bundesrat hat erhebliche rechtstaatliche Bedenken gegen den “Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (16/13125). In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (16/13385) vorgelegten Stellungnahme der Länderkammer heißt es, von den geplanten Sperrungen könnten auch legale Seiten betroffen sein. “Die Sperrung von Internetseiten betrifft die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit”, kritisiert der Bundesrat und fordert die Einbeziehung eines unabhängigen Gremiums, um zu verhindern, dass legale Seiten gesperrt werden.


Für die Sperrung von Seiten mit kinderpornographischen Inhalten soll das Bundeskriminalamt zuständig werden. Der Bundesrat kritisiert in diesem Zusammenhang, dass der Gesetzentwurf weder eine anlassbezogene noch eine regelmäßige Überprüfung gesperrter Inhalte vorsehe. Es liege offenbar allein im Ermessen des Bundeskriminalamtes, ob und wann eine Überprüfung der bereits gesperrten Seiten durchgeführt werde. “Um dem befürchteten Zensurcharakter der Norm vorzubeugen, sollte eine gesetzlich verpflichtende regelmäßige Überprüfung in den Entwurf aufgenommen werden”, verlangt der Bundesrat. Außerdem wenden sich die Länder gegen eine undifferenzierte Speicherung von Daten. So könnten die Daten von Nutzern gespeichert werden, die unproblematische Inhalte abgerufen hätten, die zufällig auf demselben Server gespeichert gewesen seien wie kinderpornographische Inhalte. Außerdem soll in den Entwurf ein spezielles rechtsförmiges Verfahren aufgenommen werden, damit sich Diensteanbieter gegen die Sperrung ihrer Telemedienangebote wehren können.


Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung, sie gehe von einer laufenden Aktualisierung der Sperrliste aus. Internetadressen, die keine Kinderpornographie mehr enthalten, würden unverzüglich von der Liste entfernt. Bei anderen Einwänden der Länder sichert die Regierung eine Prüfung zu.


Quelle: HiB Meldung, schon etwas älter, aber der Vollständigkeit halber aufgenommen.

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