Mann auf Berg

Über uns

Die IITR Datenschutz GmbH ist spezialisiert auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes und unterstützt als Hersteller von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen jeglicher Größe bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen.

Durch unsere internationale Tätigkeit und mithilfe von digitalen und zertifizierbaren Produkten sind wir einer der führenden Anbieter in diesem Bereich. Wir sind Mitglied der IAPP, der GDD und der DIN-Gesellschaft.

vision ds

 

Womöglich sind Sie schon einmal mit dem Datenschutz in Berührung gekommen. Sei es, weil man sie verblüffte mit einer zumeist falschen Auskunft, Ihnen aus Datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben zu können. Vielleicht haben Sie auch nur darüber nachgedacht, wer alles etwas über Sie wissen will oder – trotz Datenschutz – wissen könnte.

Datenschutz ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln.

Dies drückt sich auch dadurch aus, dass keinerlei bildliche Vorstellungen für den Datenschutz-Begriff existieren. Die menschliche Vorstellung greift jedoch auf Bilder zurück. Man behilft sich damit, ein Vorhängeschloss zur bildlichen Assoziation zu verwenden.

Datenschutz wird also durch ein Vorhängeschloss repräsentiert.

Da trifft es sich, dass bereits der Begriff Datenschutz fragwürdig erscheint, denn es geht nicht um den Schutz von Daten, sondern um jene Angaben, die das individuelle Wesen einer Person beschreiben. Es geht um den Schutz von Angaben über eine Person, die in der Form von Daten vorliegen.

Für einen derartigen Schutz gibt es gute Gründe, die als informationelles Selbstbestimmungsrecht bereits 1983 im so genannten „Volkszählungsurteil“ durch das Bundesverfassungsgericht verkündet wurde:

Die zentrale Stelle der Entscheidung (unter C II 1 a) lautet:

„Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“

Weiter heißt es dort:

„Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten.“

Zurück zum Vorhängeschloss. Bereits diese bildhafte Repräsentation stellt eine negative Einstellung zum Datenschutz her, welche die Wirtschaft mit dem Datenschutz verbindet. Tatsächlich gemeint ist jedoch eher die Bürokratie, die mit dem Datenschutz einherkommt.

Wer wirbt, der sollte die Interessen der Umworbenen kennen, darunter vor allem jene, die für den Absatz der eigenen Produkte relevant sind. Mit den Mitteln der Datenverarbeitung lassen sich Umworbene ausforschen, was dann allerdings weit über die Erkundung von Konsum-Gepflogenheiten hinausreichen wird.

Spätestens hier sollte das Interesse der werbenden Wirtschaft einsetzen, sich fernzuhalten von Verdächtigungen dieser Art. Man will Werbung machen und muß dafür seine Kunden kennen. Dies gilt auch für Soziale Medien, sofern diese sich darauf beschränken, die Interessen ihrer Werbekunden zu bedienen.

Dabei gibt es Grenzen, die eigentlich keiner gesetzlichen Einschränkung bedürfen. Grenzen, die beachtet werden wollen, um sich nicht selber sowie letzten Endes die gesamte Gesellschaft zu schädigen.

Gesellschaft: das umfasst den Menschen, der seinen individuellen Freiraum benötigt, damit sich eine Gesellschaft entwickeln kann.

Mit der hier vorgelegten Darstellung wird auf den Menschen von Michelangelo zurückgegriffen, um diesen, dem Licht zugewandt, positiv ins Zentrum zu stellen. Ein bildhaft optimistischer Eindruck der

Vision Datenschutz.

Wir stehen für innovative Lösungen im Datenschutz!

Wir entwickeln und erstellen Datenschutz-Produkte die es Unternehmen und Organisationen ermöglicht, die gesetzlichen Anforderungen möglichst einfach, präzise und effizient zu erfüllen.

Weiterhin erbringen wir Datenschutz-Dienstleistungen im Rahmen einer Bestellung als externer Datenschutzberater.

Unternehmerisches Handeln.

Spezialisierung

Wir sind ausschließlich im Datenschutz tätig.

„Ein Durchschnittsmensch, der sich auf den wirkungsvollsten Punkt konzentriert, wird erfolgreicher als ein Genie, das sich verzettelt.“ (Zitat Wolfgang Mewes, Engpass-Konzentrierte Strategie)

Denken In Interessen, nicht in Positionen.

Wir suchen wo immer möglich den Ausgleich.

Harvard-Konzept: „Im Vordergrund steht der größtmögliche beiderseitige Nutzen, wobei über die sachliche Übereinkunft hinaus auch für alle beteiligten Verhandlungsseiten die Qualität der persönlichen Beziehungen gewahrt bleiben soll.“

Unser Leitsatz: Datenschutz. Recht. Einfach.

Denken und Handeln in sicheren Verfahren

Für den Datenschutz bevorzugen wir die Verwendung dokumentenbasierter Managementsysteme. In der breiten Anwendung ist dieser Ansatz nach unserer Erfahrung und Überzeugung einer Software-getriebenen, möglichst autonomen Verfahrensweise überlegen, nicht nur aufgrund seiner einfacheren Bedienung. Software übernimmt keine Verantwortung.

Der Datenschutz als Rechtsgebiet befindet sich in der Entwicklung. Darin sind Sanktionen vorgesehen auch wenn diese derzeit zumindest nicht flächendeckend durchgesetzt werden.Der Schutzgegenstand des Datenschutzrechts ist jedoch teils unklar, teils streitig. – wen oder was schützt Datenschutz eigentlich?

In unklaren Zeiten ist daher eine mehrgleisige Vorgehensweise bei dem Ertasten und Erarbeiten von Interpretationen und Strategien notwendig, um den Anforderungen einer sich beständig weiterentwickelnden Technologie, und damit die Erwartung unserer Kunden (und letztlich der Gesellschaft) unterstützen und bedienen zu können.

Über uns

sebastian kraska

Dr. Sebastian Kraska
Rechtsanwalt
Diplom-Kaufmann

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Mit dem Datenschutz-Kit (Datenschutz-Komplettpaket für kleine Unternehmen), dem Compliance-Kit 2.0 (Datenschutz-Management-System für Unternehmen aus dem Mittelstand) und einer eigenen eLearning-Plattform im Datenschutz bietet die IITR Datenschutz GmbH für jede Unternehmensgröße die passende Lösung, um die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung zu adressieren.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

Ihre Ansprechpartner

Sabine Schmitt-Hennig - Bundesweite Tätigkeit

Sabine Schmitt-Hennig
Legal Consultant
Rechtsanwältin


Frau Rechtsanwältin Sabine Schmitt-Hennig ist zertifizierte Datenschutz-Auditorin und als selbständige externe Datenschutzbeauftragte tätig. Sie verfügt über eine langjährige Unternehmenserfahrung im ITK-Bereich mit Schwerpunkten u.a. wie Rechenzentren, Cloud, Telekommunikation, Daten-Transfer in und außerhalb der EU und war in internationaler Management-Verantwortung für den Bereich Datenschutz und Compliance tätig.

Michael Wehowsky

Michael Wehowsky, CIPP/E, CIPT
Legal Consultant
Zertifizierter Berater im Datenschutzrecht
(FernUni Hagen)

Michael Wehowsky verfügt als Certified Information Privacy Professional (CIPP/E) und Certified Information Privacy Technologist (CIPT) sowie als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (udis, FernUni Hagen) über eine Kombination aus juristischem und technischem Fachwissen.
Er berät Unternehmen verschiedener Ausrichtung und Größe in deutscher, englischer und italienischer Sprache, mit besonderem Schwerpunkt auf Software- und Internet-Datenschutz. Darüber hinaus teilt er seine Erfahrungen als Speaker auf nationalen und internationalen Konferenzen.

Lena Berezhinsky

Lena Berezhinsky, LL.M (München)
Legal Consultant

Frau Lena Berezhinsky ist zertifizierte Datenschutzbeauftragte (udis) mit juristischem Hintergrund und legt als Teil des datenschutzrechtlichen Beratungsteams einen besonderen Fokus auf eCommerce und digitale Medien.
Sie berät Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branche in deutscher, englischer, russischer und ukrainischer Sprache.

Herr Walther - Vertrieb & Kundenbetreuung

Janick Walther
Vertrieb & Kundenbetreuung
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (udis)
Dipl. Betriebsw. (FH)


Herr Walther ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (udis) und verfügt über langjährige berufliche Erfahrung im Bereich Vertrieb. Als Betriebswirt mit dem Schwerpunkt Organisation und Datenverarbeitung verantwortet Herr Walther bei der IITR Datenschutz GmbH Aufgaben in Vertrieb und Kundenbetreuung.

Herr Stellmacher – Vertrieb & Kundenbetreuung

Marvin Stellmacher
Vertrieb & Kundenbetreuung
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (udis)


Herr Stellmacher ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (udis) und verfügt über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten. Mit seiner beruflichen Erfahrung im Vertrieb von Legal-Tech Software verantwortet Herr Stellmacher bei der IITR Datenschutz GmbH Aufgaben in Vertrieb und Kundenbetreuung.

Herr Zlamal

Ralf Zlamal
Regionalpartner Baden-Württemberg
Datenschutzbeauftragter
Informations­sicherheits­beauftragter


Herr Ralf Zlamal ist Geschäftsführer der IITR Cert GmbHDatenschutzbeauftragter, Informationssicherheitsbeauftragter und Auditor. Er ist technischer Betriebswirt und verfügt über mehrjährige Erfahrung in den Bereichen Management, Datenschutz und Informationssicherheit. Herr Zlamal unterstützt Firmen in der Einführung und der Aufrechterhaltung des betrieblichen Datenschutzes, der Informationssicherheit und der Forderungen der VDA im Rahmen von TISAX bis hin zur Zertifizierung.

Herr Aumiller

Robert Aumiller
Regionalpartner Bayern
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Dipl. Ing. (FH)


Herr Dipl.-Ing. Robert Aumiller ist geschäftsführender Gesellschafter der R.AU-Computertechnik GmbH & Co.KG und betreut seit 10 Jahren mittelständische Unternehmen (insb. aus den Bereichen Maschinenbau, Produktion, Automotive, Chemie, Nahrungs- und Genussmittel sowie Dienstleistung) als externer Datenschutzbeauftragter bei datenschutzrechtlichen Fragen. Herr Aumiller verfügt über eine 30jährige berufliche Praxis im IT-Bereich (hierbei insbesondere zu Fragen der Ausfall- und Datensicherheit). Seit 1997 bildet Herr Aumiller als Mitglied des Prüfungsausschusses des Kammerbezirkes der IHK Regensburg AZUBIs in den Bereichen der IT aus.

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