Empfehlungen der Datenschutz Aufsichtsbehörden
Focus für Unternehmen
Wir haben in einem separaten Beitrag eine Übersicht erstellt, welche Themen im Focus der Unternehmen bzgl. der Umsetzung der EU Datenschutz Grundverordnung stehen sollten.
Datenschutz Aufsichtsbehörden in Deutschland
Die Datenschutz Aufsichtsbehörden in Deutschland haben im Rahmen der so genannten Datenschutz-Konferenz Kurzpapiere veröffentlicht, in denen die Behörden den Unternehmen deutschlandweit einheitliche Auslegungshinweise an die Hand geben. Folgende Kurzpapiere stehen derzeit zur Verfügung:
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Art. 30 DS-GVO
- Aufsichtsbefugnisse/Sanktionen
- Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung
- Datenübermittlung in Drittländer
- Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO
- Auskunftsrecht der betroffenen Person, Art. 15 DS-GVO
- Marktortprinzip: Regelungen für außereuropäische Unternehmen
- Maßnahmenplan „DS-GVO“ für Unternehmen
- Zertifizierung nach Art. 42 DS-GVO
- Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung
- Recht auf Löschung / „Recht auf Vergessenwerden“
- Datenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern
- Auftragsverarbeitung, Art. 28 DS-GVO
- Beschäftigtendatenschutz
- Videoüberwachung nach der Datenschutz-Grundverordnung
- Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche, Art. 26 DS-GVO
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten
- Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen
- Unterrichtung und Verpflichtung von Beschäftigten auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DS-GVO
Vereinheitlichung der Auslegung innerhalb der EU
Daneben sorgt auf europäischer Ebene der so genannte EU-Datenschutz-Ausschuss für eine einheitliche Auslegung der Datenschutzvorgaben in der Europäischen Union. Hier liegen derzeit folgende Beschlüsse vor:
Gerichtsurteile Datenschutz
Bislang existieren nur wenige Gerichtsurteile zu datenschutzrechtlichen Fragen unter der EU Datenschutz Grundverordnung. Wir empfehlen den Unternehmen daher im Zweifel, die Auslegungsgründe aus bisherigen Gerichtsentscheidungen in entsprechender Anwendung auch unter der EU Datenschutz Grundverordnung zur Anwendung zu bringen.
Regelmäßige Informationen
Wir berichten in unserem monatlichen Newsletter regelmäßig über relevante Entwicklungen im Datenschutz und stellen dort auch die jeweiligen Empfehlungen der Datenschutz Aufsichtsbehörden vor.