Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aufbauen

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Wie baue ich das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten auf?

Die Datenschutzgrundverordnung verpflichtet Unternehmen, ihre Verarbeitungstätigkeiten zu erfassen. Folgende Fragen sollten Sie sich vor der Erstellung der Verarbeitungstätigkeiten stellen:

  • Wer greift auf die Daten zu?
  • Auf welche Daten wird zugegriffen?
  • Wie erfolgt der Zugriff?
  • Wann werden die Daten gelöscht?

Die Beantwortung dieser Fragen dient zum einen der internen Transparenz und Steuerung der Datenschutzprozesse und zum anderen der Beschreibung ihrer Kernverarbeitungstätigkeiten für einen außenstehenden Dritten. Dies könnte beispielsweise ein Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde sein.

Tipp für die Praxis
Verschaffen Sie sich einen Überblick über ihre Kernverarbeitungstätigkeiten. Beginnen Sie anschließend in kleinen Schritten das Thema zu adressieren. Nehmen Sie sich zunächst die zehn Kernverarbeitungstätigkeiten vor uns beschreiben Sie diese. Arbeiten Sie sich weiterhin in Zehnerschritten von innen nach außen vor, bis Sie alle Tätigkeiten beschrieben haben.
Nutzen Sie ein softwaregestütztes Datenschutzmanagementsystem, um ihre Verarbeitungstätigkeiten so zu beschreiben, dass sie Ihrer Rechenschaftspflicht entsprechen können.

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