Veröffentlichungen
IT-Sicherheit: verändertes Prüfverhalten der Datenschutz Aufsichtsbehörde
25.11.2014 - Die Datenschutz Aufsichtsbehörde legt bei der Prüfung von Unternehmen zunehmend ihren Focus auf den Bereich der IT-Sicherheit. Zuletzt hatte die bayerische Datenschutz Aufsichtsbehörde stichprobenartig Mail-Server auf ihre technische Konfiguration hin überprüft, ohne vorab die betroffenen Unternehmen informiert zu haben. Der Beitrag stellt die rechtlichen Anforderungen im Bereich der IT-Sicherheit sowie das veränderte Prüfverhalten der Datenschutz Aufsichtsbehörden dar.
Tagungs-Bericht vom Europäischen Datenschutz-Tag in Berlin
04.02.2013 - Am 28. Januar 2013 fand anlässlich des 7. Europäischen Datenschutztages auf Einladung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die Veranstaltung „Eine Datenschutz-Grundverordnung für Europa – internationale Perspektiven“ in Berlin statt.
Datenschutz-Informationspflichten bei Datenpannen nach 42a BDSG
19.12.2012 - Stellen Unternehmen fest, dass als besonders schutzwürdig definierte Daten (z.B. Gesundheitsdaten, Konto- und Kreditkarteninformationen) unrechtmäßig an Dritte gelangt sein können (z.B. durch einen Hackerangriff oder beispielsweise den Diebstahl eines unverschlüsselten Laptops), müssen diese die Datenschutz-Aufsichtsbehörde und die Betroffenen informieren. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Datenschutz-Informationspflichten.
Datenschutz-Listenprivileg: Ende der Übergangsfrist
02.11.2012 - Seit dem 01.09.2012 gilt der im Jahr 2009 novellierte § 28 BDSG auch hinsichtlich der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken uneingeschränkt. Dies soll zum Anlass genommen werden, über die Neuerungen für die Werbewirtschaft zu berichten.
Bring-Your-Own-Device: Datenschutz-Empfehlungen und technische Umsetzungsmöglichkeiten
02.07.2012 - Smartphone und Tablet sind für viele Nutzer kaum noch aus dem Alltag wegzudenken und bewähren sich als ständige Begleiter für Freizeit und Beruf. Damit neigen sich auch die Zeiten ihrem Ende, in denen nur privilegierte Mitarbeiter Zugriff auf das geschäftliche Kommunikationsgeschehen und Unternehmensdaten von unterwegs erhielten. Der folgende Beitrag erläutert welche datenschutzrechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Unternehmen beachten sollten, wenn der Einsatz privater Smartphones im Unternehmen beabsichtigt wird (abgekürzt „Bring-Your-Own-Device“ oder „BYOD“).
- EuGH: Datenschutz und Auskunftsanspruch des erfolglosen Bewerbers
- Datenschutz bei CRM und Social Media
- Der Datenschutz als Marktverhaltensregel im Wettbewerbsrecht
- Datenschutz im Autohaus: Datenschutzbeauftragter zur Vermeidung von Haftung
- Datenschutz: Gesetzlicher Rahmen der Körperschaft öffentlichen Rechts
- Datenschutz: Einsatz von Leasing-Kopier-Geräten
- Datenschutz und Cloud-Computing: Entschließung der 82. Konferenz der Datenschutz-Aufsichtsbehörden
- Datenschutzrecht: Das Phänomen der Blindmeldung
- Datenschutz in der GEZ-Rundfunkfinanzierung
- Datenschutz-Aufsichtsbehörde: Google Analytics datenschutzkonform einsetzen