Veröffentlichungen
Eckpunktepapier zum neuen Arbeitnehmerdatenschutz: was soll neu geregelt werden?
21.04.2010 - Das Bundesinnenministerium hat Ende März ein Eckpunktepapier zur geplanten Gesetzgebung im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes veröffentlicht. Die Änderung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in diesem Bereich wurde bereits länger diskutiert. Ziel ist es, die uneinheitliche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu vereinen und so mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schaffen. Grundlage für die gesetzliche Ausgestaltung soll sowohl die betriebliche Praxis wie auch die bisher ergangene Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sein. In diesem Beitrag möchten wir darüber informieren, welche gesetzlichen Änderungen das Eckpunktepapier bislang enthält und welche Änderungen für den Arbeitnehmerdatenschutz damit zu erwarten sind.
Was droht wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wird
16.04.2010 - Das Datenschutzrecht hat in der öffentlichen Diskussion auf Grund verschiedener Datenschutzvorfälle an Bedeutung gewonnen. Dennoch unterschätzen viele Unternehmen nach wie vor die Risiken, die mit einer Nichtbeachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften einhergehen. Der Einsatz eines Datenschutzbeauftragten und die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Übrigen wird von den Unternehmen als zu hoher Kostenfaktor empfunden. Dennoch drohen bei Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden rechtliche Konsequenzen, die wiederum auch eine Kostenbelastung darstellen können. Dieser Beitrag soll klären, was bei einem Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften drohen kann, insbesondere dann, wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wurde.
Die neuen EU-Standardvertragsklauseln für die Auftragsdatenverarbeitung in Drittländern
28.03.2010 - Das Bundesinnenministerium hat Ende März ein Eckpunktepapier zur geplanten Gesetzgebung im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes veröffentlicht. Die Änderung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in diesem Bereich wurde bereits länger diskutiert. Ziel ist es, die uneinheitliche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu vereinen und so mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schaffen. Grundlage für die gesetzliche Ausgestaltung soll sowohl die betriebliche Praxis wie auch die bisher ergangene Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sein. In diesem Beitrag möchten wir darüber informieren, welche gesetzlichen Änderungen das Eckpunktepapier bislang enthält und welche Änderungen für den Arbeitnehmerdatenschutz damit zu erwarten sind.
Dienstliche und private Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel und Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers
24.02.2010 - Erhalten Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber betriebliche Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, PC, Internet, E-Mail, Mobiltelefon etc.) stellt sich die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage die dabei entstehenden Daten vom Arbeitgeber überwacht werden können. Im Grundsatz ist hier zwischen privater und dienstlicher Nutzung zu unterscheiden. Konsequenz einer vom Arbeitgeber (stillschweigend) gestatteten Privatnutzung ist ein weitgehender Verlust von Kontrollmöglichkeiten über den Datenverkehr der betrieblichen Telekommunikation.
Datenschutz in der Arztpraxis – welche Anforderungen sind an IT-Systeme aus datenschutzrechtlicher Sicht zu stellen?
17.02.2010 - Personenbezogene Daten über den Gesundheitszustand sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz so genannte „besondere Arten personenbezogener Daten“. Daher werden an die Verarbeitung dieser Daten besondere datenschutzrechtliche Anforderungen gestellt. Auswirkungen hat dies insbesondere auf die informationstechnische Verarbeitung und Sicherung dieser Daten in Arztpraxen (sowie im übrigen Gesundheitsbereich). Der Beitrag erläutert, warum sich die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in der Arztpraxis letztlich auch finanziell auszahlt.
- Datenschutz in der Arztpraxis: brauchen Ärzte einen Datenschutzbeauftragten?
- Der besondere Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten nach der BDSG Novelle II
- Kauf von „Altadressen“ nach dem 1.9.2009 – ist die Übergangsregelung des § 47 BDSG anwendbar?
- Zugekaufte E-Mail Adressen: vor Verwendung auf Vorliegen von Einwilligungen überprüfen
- Datenschutz und Bonitätsprüfung: sind verdeckte Abfragen ohne Einwilligung der Betroffenen datenschutzrechtlich zulässig?
- Strafbarkeit des Datenschutzbeauftragten: verschärfte Haftung wie beim Compliance-Officer?
- Google Analytics: vorerst abschalten
- Haftet der Datenschutzbeauftragte gegenüber dem Unternehmen?
- Die Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken und die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- Haftet der Datenschutzbeauftragte bei Verstößen gegen Datenschutzgesetze direkt gegenüber dem Betroffenen?