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Sie führen oder arbeiten in einem kleineren Unternehmen und benötigen eine kostengerechte Lösung, um den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden?

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Wer braucht Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz in Unternehmen

Unternehmen sind unter der EU Datenschutz Grundverordnung verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht nur punktuell, sondern strukturell zu erfüllen. Das heißt konkret: ein Unternehmen muss im Audit-Fall nicht nur nachweisen können, dass es zu einem bestimmten Zeitpunkt datenschutzkonform gearbeitet hat. Es muss vielmehr der Nachweis geführt werden, dass man die datenschutzrechtlichen Anforderungen laufend in der Unternehmenspraxis erfüllt. Die gesetzliche Basis hierfür findet sich in Artikel 5 Absatz 2 EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Daher lautet die einheitliche Empfehlung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden, dass Unternehmen (je nach Größe) eine Datenschutzrichtlinie oder ein Datenschutzhandbuch erlassen sollten, um die datenschutzrechtlichen Anforderungen adressieren zu können.

Aktuelle Themen im

FAQ - Fragen zum Datenschutz

Systeme mit besonderer Verarbeitungsintensität müssen einer detaillierten datenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen werden. Auch hier halten wir im Datenschutz-Kit wie im Compliance-Kit 2.0 entsprechende Vorlagen bereit, die nach Bearbeitung zur gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation entsprechend bei uns im System archiviert werden können.

Die EU Datenschutz Grundverordnung  wird dahingehend ausgelegt, dass die Beschäftigten durch das Unternehmen bzw. den Datenschutzbeauftragten geschult werden müssen (abgeleitet aus der so genannten „Rechenschaftspflicht“ in Artikel 5 Absatz 2 EU DSGVO. Hier kommen Sie zu unserem webbasierten eLearning-System, mit dem Sie Ihre Mitarbeiter ganz einfach im Datenschutz schulen können.

Jedes Unternehmen in Deutschland mit 20 Mitarbeitern oder mehr, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, benötigt nach der EU-DSGVO einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten.

 

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Grundsätzlich liegen die Aufgaben interner wie auch externer Datenschutzbeauftragter in der Einhaltung des betrieblichen Datenschutzes.

 

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Bei der Wahl zwischen einem internen oder externen Datenschutzbeauftragten sind folgende Punkte zu berücksichtigten: - Vermeidbare Interessenkollision bei Doppelaufgaben des internen DSB

  • Kündigungsschutz des internen Datenschutzbeauftragten
  • Erforderliches Fachwissen
  • Gegenüberstellung der Kosten
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