Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem der IITR
- Komplettlösung für Ihr Unternehmen
- Webbasiertes Hinweisgebersystem
- Bestellung einer Ombudsperson
- Erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen
- Einfache Bedienung
- Teil 2:
- Einreichung von Verbesserungsvorschlägen durch Mitarbeiter
Oder rufen Sie uns an: +49 (0)89 1891 7360
Warum benötige ich ein Hinweisgebersystem
Der deutsche Gesetzgeber hat in Umsetzung der “EU-Whistleblower-Richtlinie” der Europäischen Union Unternehmen in Deutschland verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Diese Vorgaben gelten für alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.
Unabhängig von der Zahl der Beschäftigten müssen zudem alle Unternehmen der Finanz- und Versicherungsbranche, wie z. B. Wertpapierdienstleister oder Kapitalverwaltungsgesellschaften entsprechende Hinweisgebersysteme bereit halten.
Benennung einer Ombudsperson
Neben dem Hinweisgebersystem müssen die Unternehmen zudem eine sogenannte Ombudsperson benennen, welche eingehende Meldungen sichtet und sich um die ordnungsgemäße Bearbeitung des Vorgangs kümmert.
Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass Meldungen an die Ombudsperson vertraulich behandelt werden müssen. Unternehmen sind daher gut beraten, hier eine entsprechende technische Lösung in Form eines Hinweisgebersystems vorzuhalten.
Das Portal für Verbesserungsvorschläge
- Ermöglicht eine direkte Einreichung von Verbesserungsvorschlägen an interne Stellen
- Bereits in großen Unternehmen und Konzernen üblich
- Jetzt auch für kleine und mittelständige Unternehmen möglich Download Flyer
Wie läuft die Bestellung des Hinweisgebersystems ab
Schritt 1: Beratung
Sie buchen ein Beratungsgespräch oder eine Live-Demo und erhalten im Anschluss ein Angebot zugesendet.
Schritt 2: Vertrag
Sie unterzeichnen den Vertrag und senden diesen an uns zurück.
Schritt 3: Zugang
Nach Zahlungseingang erhalten Sie einen Link, den Sie Ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen können und bekommen ebenfalls die Kontaktdaten der Ombudsperson
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