Der Software-Begriff im Datenschutz
Sowohl der Ansatz eines aktiven Datenschutz-Software-Programms, als auch ein Datenschutz-Management-Systems (DsMS) werden umgangssprachlich mit dem Oberbegriff „Software“ versehen. Es handelt sich jedoch um unterschiedliche Ansätze, deren Anwendung hinsichtlich des erforderlichen Aufwandes nicht vergleichbar ist.
Aktive Datenschutz-Software-Programme
Solche Software greift aktiv in eine Firmen-IT ein. Es werden Speicherorte von Personen-Daten identifiziert, datenschutzrelevante Verknüpfungen aufgespürt, diesbezüglich notwendige Erklärungen vorgeschlagen. Dokumentationen der eigenen IT werden unter Datenschutz-Gesichtspunkten erstellt. Die Zielsetzung besteht in einer Software-gestützten Analyse der relevanten Datenbestände, der Identifizierung von Speicherorten, die Ordnung der Daten nach Verwendung und Verfallsdatum, sowie die Dokumentation von Verarbeitungsvorgängen, um den verantwortlichen Geschäftsführer über den jeweiligen Datenschutz- Status seines Unternehmens zu informieren.
Aufsetzung und Bedienung einer derartigen Software ist anspruchsvoll, sie bedarf eines Mitarbeiters mit IT-Kenntnissen, der zusätzlich tiefe juristische Kenntnisse im Datenschutz vorweisen muss.
Sowohl die Programmierung als auch die Ausführung vor Ort muss dabei den Änderungen der Datenschutz-Gesetzgebung folgen.
Derartige Programme sind der Software-Kategorie „Legal Tech“ zuzuordnen. Es ist anspruchsvoll, eine Software für den juristischen Bereich zu erstellen, weil in der Rechtsausübung zusätzlich eine menschliche Bewertung erforderlich ist. Vielleicht der Grund, warum Software sich in juristischen Bereichen nur teilweise durchgesetzt hat.
Datenschutz-Management-System (DsMS )
Ein Datenschutz-Management-System (DsMS) stellt die Weiterentwicklung von vielfach in Betrieben bereits in Verwendung befindlichen Dokumenten-Management-Systemen (DMS) dar.
Ein DsMS stellt eine strukturierte Auflistung der gesetzlich geforderten Datenschutz-Maßnahmen zur Verfügung, möglichst nach ISO-Norm, mit integrierten Vorlagen für Erklärungen, Datenschutz-Strategien sowie Vertrags-Entwürfen für Auftragnehmer-Verhältnisse. Sämtliche zu erstellenden Dokumentationen werden automatisch versioniert sowie archiviert, um die gesetzlich geforderte Nachweisbarkeit des letzten aktuellen Datenschutz-Status sicherzustellen.
Ein aktiver Eingriff in die Unternehmens-IT durch ein DsMS erfolgt nicht. In der Regel wird ein DsMS durch einen internen oder externen Datenschutz-Beauftragten oder einen Sachbearbeiter aus dem Bereich der Qualitätssicherung oder der Rechtsabteilung betreut.